Eigenkontrolle

Zugelassene Betriebe sind verpflichtet ihre Produktionsflächen und Waren regelmässig auf geregelte Schadorganismen zu kontrollieren. Die Eigenkontrollen müssen aufgezeichnet und während mindestens 3 Jahren aufbewahrt werden.

Ein Verdachtsfall muss so schnell wie möglich dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD gemeldet werden. 

Link: Meldepflicht Bundesamt für Landwirtschaft

Hinweis: Wenn möglich isolieren oder stellen Sie importierte Posten von Pflanzen auf Ihrem Betrieb eine Zeit lang unter Quarantäne und untersuchen Sie sie während der Vegetationsperiode auf Krankheitssymptome. Auch wenn Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, macht es Sinn zugekaufte Wirtspflanzen zum Schutze Ihres Betriebes nicht sofort mit Pflanzen aus eigener Produktion zu mischen.



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