Pflanzenpass:
Was man darüber wissen muss

Der Pflanzenpass ist das obligatorische, phytosanitäre Begleitdokument in der Produktion von Pflanzen und Pflanzenteilen, die zum Anpflanzen bestimmt sind und im erwerbsmässigen Pflanzenhandel. Der Pflanzenpass bestätigt gegenüber dem Abnehmer, dass die Ware die Pflanzengesundheitsvorschriften erfüllen.

Seit Frühjahr 2002 müssen Pflanzenlieferungen in der Schweiz von einem Pflanzenpass begleitet werden und seit April 2004 ist der CH-Pflanzenpass auch in der EU anerkannt. 

Ab 1.1.2020 sind alle Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind pflanzenpasspflichtig und müssen mit einer Pflanzenpass-Etikette pro Handelseinheit ausgezeichnet werden.

Pflanzenpässe dürfen ausschliesslich von Produktions- und Handelsbetrieben ausgestellt werden, die vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) zugelassen sind. 

Der Pflanzenpass stellt die Rückverfolgbarkeit der Pflanzenmaterialien sicher und bestätigt, dass die in Verkehr gebrachten Pflanzen und Pflanzenteile die Vorgaben der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) und der Verordnung des WBF und des UVEK zur Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV-WBF-UVEK) erfüllen.

Hier können Sie das Handbuch zum Pflanzenpass-System vom Bundesamt für Landwirtschaft herunterladen (Version 27.2.2020). Dieses enthält viele Informationen in kompakter Form.

Weitere Informationen unter:

Wie ein Pflanzenpass aussieht und welche Spezialfälle es gibt? Auf den weiteren Seiten erfahren Sie das Wichtigste darüber.

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