Spezialfall Schutzgebiet-Pflanzenpass ERWIAM

Pflanzenpass für die Lieferung in ein Schutzgebiet für Feuerbrand - Erwinia amylovora

Achtung: Ab dem 15.4.2022 gibt es in der Schweiz kein Schutzgebiet für Feuerbrand mehr. Feuerbrandwirtspflanzen dürfen in alle Kantone mit einem gewöhnlichen Pflanzenpass verbracht werden. Für Lieferungen in Schutzgebiete der EU müssen die geltenden Bestimmungen beachtet werden.

Informationen erhalten Sie ebenfalls unter: www.feuerbrand.ch.

Für eine Lieferung in ein so genanntes Schutzgebiet in Bezug auf Feuerbrand, muss ein so genannter Schutzgebiet-Pflanzenpass ausgestellt werden. Der Schutzgebiet Pflanzenpass unterscheidet sich durch den zusätzlichen Aufdruck des Schadorganismus vom normalen Pflanzenpass. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Aus einem Nicht-Schutzgebiet aus dem In- sowie Ausland dürfen keine Feuerbrand-Wirtspflanzen in oben definierte Schutzgebiete geliefert werden. Ausgenommen ist Pflanzenmaterial mit Herkunft aus einer Baumschule mit dem Status Pflanzenpass für Schutzgebiet ERWIAM.
  • Schutzgebiet-Pflanzenpässe können ausgestellt werden von:
  1. registrierten Betrieben im Schutzgebiet bei Lieferungen von Feuerbrand-Wirtspflanzen
  2. registrierten Betrieben in einer vom Eidg. Pflanzenschutzdienst anerkannten Sicherheitszone für Lieferungen von Feuerbrand-Wirtspflanzen an einen Betrieb in einem Schutzgebiet oder in einer anderen Sicherheitszone
  • Betriebe in einer Sicherheitszone können Feuerbrand-Wirtspflanzen mit einem Schutzgebiet-Pflanzenpass weiterverkaufen, nur wenn diese mit einem Schutzgebiet-Pflanzenpass zugekauft wurden.
  • Zu beachten ist, dass der Anbau von Cotoneaster und Photinia davidiana in der Schweiz weiterhin verboten bleibt.

Weitere Details entnehmen Sie der Richtlinie Nr. 3 des BLW "Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand (Erwinia amylovora)", in Kraft seit 15.4.2022.  

Muster eines Schutzgebiet Pflanzenpasses:

Muster eines Schutzgebiet Pflanzenpasses

Sicherheitszonen für Feuerbrand

Sicherheitszonen sind spezielle Zonen (mind. 50 km²) um Baumschulen im Nicht-Schutzgebiet, die als frei von Feuerbrand gelten und einer erhöhten Überwachung unterstehen. Bei Beantragung einer Sicherheitszone findet zusätzlich zur ordentlichen Pflanzenpasskontrolle, im August/September auf den betreffenden Parzellen eine 2. Kontrolle, sowie eine Umgebungskontrolle im Umkreis von 500m um diese Parzellen, statt. Wird in solchen Parzellen oder in ihrer Umgebung Feuerbrand festgestellt, wird der Status Sicherheitszone mindestens bis Ende der Vegetationsperiode des folgenden Jahres entzogen. Merkblatt Nr. 9 des BLW, Sicherheitszonen bezüglich Feuerbrand

Die Ausscheidung einer Sicherheitszone für Feuerbrand muss bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Die für eine Sicherheitszone in Frage kommenden Parzellen müssen 2 Vegetationsperioden vor deren Anerkennung (vor-) angemeldet werden (=Vorankündigung). Ein Jahr nach der Vorankündigung - d.h. vor Beginn der Vegetationsperiode ist die Anmeldung zu bestätigen (=Antrag). Der Antrag erfolgt über die Informatikanwendung "CePa" des Bundesamts für Landwirtschaft.  

Die zuständigen Behörden von Bund und Kanton beurteilen den Antrag und fällen bis Mitte Juni einen Vorentscheid. Der definitive Entscheid wird erst nach erfolgten Pflanzenpasskontrollen und nachgewiesener Feuerbrandfreiheit während zwei Vegetationsperioden durch die Behörden des Bundes mitgeteilt.

Für Exportanforderungen wende man sich an den Eidg. Pflanzenschutzdienst.

Feuerbrand-Management

Das Feuerbrand-Bakterium kann in der Schweiz nicht mehr getilgt werden. Daher wird man mit dem Feuerbrand leben müssen.

Damit eine wirtschaftliche Kernobstproduktion weiterhin möglich ist, braucht es eine Fokussierung auf Feuerbrand-Schutzgebiete und Gebiete mit geringer Prävalenz sowie die Umsetzung begleitender Massnahmen. In einem Gebiet mit geringer Prävalenz wird die Häufigkeit des Auftretens von Feuerbrand auf Wirtspflanzen (Prävalenz) gering gehalten. Die Kantonalen Pflanzenschutzdienste bestimmen diese Gebiete in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft. Für Gebiete mit geringer Prävalenz sind Baumschulen, Erwerbsobstanlagen und wertvolle Wirtspflanzenbestände prädestiniert. 

Zu einem wirksamen Feuerbrand-Management gehören:

  • Die Überwachung und Sanierung von Feuerbrand
  • Die Umsetzung der kantonalen Vorgaben
  • Das Entfernen von Nachzüglerblüten
  • Die Beachtung der Hygienemassnahmen
  • Die Interpretation der Blüteninfektionsprognosen
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Merkblatt der Forschungsanstalt Agroscope: Bausteine des erfolgreichen Feuerbrand-Managements - Hygiene, Überwachung, Sanierung

www.feuerbrand.ch

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