Virosen und Phytoplasmosen im Obstbau

In der Schweiz sind Apfeltriebsucht und Birnenverfall zwei weit verbreitete Krankheiten der Obstbäume. Bei Birnenverfall sind zum Beispiel bis zu 80% der Hochstämme und bis 20% der Produktionsanlagen von der Krankheit, die über Blattsauger (Psyllen, Psylloidea) verbreitet wird, befallen. 

Tabelle Obst-Phytoplasmen

(Quelle Agroscope)

Das Risiko ist gross, dass sich die Krankheiten unbemerkt weiterverbreiten, auch weil vermehrt nicht zertifizierte Jungpflanzen aus dem Ausland importiert werden.

Befallene Obstbäume reagieren mit Ertragseinbussen und einem Qualitätsverlust bei den Früchten.

Durch Blattsauger, Veredlungsmassnahmen oder durch Wurzelverwachsungen können die Krankheiten auf Nachbarpflanzen übertragen werden. Bei Virosen und Phytoplasmosen gibt es keine direkte Bekämpfungsmöglichkeit. Nur das komplette Entfernen der befallenen Pflanzen aus einem Bestand, kann eine weitere Ausbreitung verhindern.

Ein Befall kann über mehrere Jahre symptomlos (latent) bleiben. Für Obst-Phytoplasmosen und Virosen (Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen GNQO) besteht in Obstanlagen keine Melde- und Bekämpfungspflicht.

Der Obstproduzent entscheidet bei seinem Einkauf über die Qualität seiner Jungpflanzen:

  • Kauft er zertifizierte Jungpflanzen, hat er die Sicherheit, dass das zertifizierte Ausgangsmaterial periodisch mit Labor-Untersuchungen auf Befall getestet und gemäss dem Zertifizierungsschema produziert wird.
  • Kauft er Jungpflanzen mit Pflanzenpass, hat er weniger hohe Erwartungen an die Gesundheit und Qualität der Pflanzen, da einfachere Erzeugungsverfahren angewandt werden. Der Pflanzenpass gewährleistet lediglich, dass das Pflanzmaterial visuell frei von Quarantäneorganismen und Geregelten Nicht Quarantäneorganismen (GNQO) ist.

Die Gesundheit von Obstbäumen hängt stark von der Herkunft der verwendeten Edelreiser und Unterlagen ab. Es sind deshalb sind Edelreiser zu verwenden, die gemäss den Bestimmungen der Pflanzengesundheitsverordnung aus einem Gebiet stammen,

  • das frei von den betreffenden Krankheiten ist oder
  • von Material stammen, welches folgenden amtlichen Tests unterzogen wurde:
    Laboruntersuchung alle 5 Jahre: Apfeltriebsucht und Birnenverfall
    Laboruntersuchung alle 3 Jahre: Sharka  und
  • in den letzten drei Vegetationsperioden keine Zeichen von Krankheiten festgestellt wurden.

Diese Bedingungen erfüllen nur Edelreiser,

  • die aus einem zertifizierten Edelreiserschnittgarten stammen oder 
  • aus einem Edelreiserschnittgarten stammen, der aus Material aus einem Nuklearstock oder Basis-Edelreiserschnittgarten aufgebaut wurde und jährlich den Pflanzenpasskontrollen unterzogen wurde. Wird der Edelreiserschnittgarten nicht zertifiziert, so muss er innerhalb von sechs Jahren vollständig erneuert werden oder mit Blattproben auf Phytoplasmosen getestet werden.

Für den Bezug von zertifiziertem Pflanzgut sind die Baumschulen direkt zu kontaktieren.

Sie finden hier die Liste der in der Schweiz verfügbaren Sorten in den betreffenden Baumschulen:

 
 

Concerplant  Bahnhofstrasse 94  5000 Aarau                                 T 044 388 53 27                                                                                nfcncrplntch