Zertifizierung

Mit der Zertifizierung erhalten Erwerbsproduzenten für den professionellen Obstanbau erstklassiges Pflanzenmaterial, vor allem mit kontrollierter Virusfreiheit und von guter äusserer Qualität. Zertifiziertes Pflanzmaterial kann zudem bis zu den Ursprungspflanzen zurückverfolgt werden. Es wird ein echter Mehrwert geschaffen.
Obstproduzenten haben es in der Hand welche Jungpflanzen sie einkaufen.
Kaufen sie Jungpflanzen lediglich mit Pflanzenpass/CAC haben sie weniger hohe Erwartungen an die Gesundheit und Qualität der Pflanzen, da einfachere Erzeugungsverfahren angewandt werden.

Zertifizierung von Obstgehölzen: Was man darüber wissen muss

Viruskrankheiten können an Obstgehölzen und Früchten grosse Schäden verursachen. Die Anzucht und die Beschaffung von virusfreiem Pflanzenmaterial ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Forschungsanstalt Agroscope. Die Arbeit in diese Richtung wurde 1959 aufgenommen. Gustav Schmid, ehemaliger Virologe der Agroscope schrieb bereits 1979 in der Publikation «Virusfreie Obstgehölze»:
«…mehr als 75% der geprüften Steinobstsorten waren von einer oder mehreren Virosen befallen. Viele Sorten wiesen eine totale Verseuchung auf. Bei Apfelbäumen war es noch schlimmer. Von den älteren Sorten wurden keine gefunden, die nicht irgendein Virus in sich hatte ...».
Damals begann der Wandel vom Hochstamm-Obstbau über Drei-Ast Hecken zu den heutigen Obstanlagen auf schwach wachsenden Unterlagen. Virussymptome waren auf diesen kleinen Bäumen meist früher und stärker ausgeprägt, vor allem Ertragsreduktionen und/oder Ausfälle sowie schwacher Wuchs und Symptome an Blättern und Früchten. Um die Abgabe virusfreier Edelreiser zu regeln, erarbeitete der Verband Schweizerischer Baumschulen VSB (heute JardinSuisse) mit der Forschungsanstalt einen Rahmenvertrag.
Diese wichtige Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft - Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten, JardinSuisse - Fachabteilung Baumschulen, Agroscope und Concerplant, zugunsten der Zertifizierung von Obstgehölzen läuft heute noch.

Hier erhalten Sie Antworten um was es bei der Zertifizierung konkret geht, was die Zertifizierung beinhaltet und wie eine Baumschule ihr Obstmaterial zertifizieren kann. 

Die Zertifizierung – ein offiziell anerkanntes Qualitätssicherungssystem

  • Die Zertifizierung stützt sich auf das Landwirtschaftsgesetz, auf die Saatgutverordnung (Vermehrungsmaterial-Verordnung) 916.151 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 1. Februar 2016) sowie auf die Obst- und Beerenobstpflanzgutverordnung 916.151.2 des WBF vom 11. Juni 1999 (Stand 1. Januar 2013). 
  • Die Zertifizierung wird vom Saat- und Pflanzgutdienst am Bundesamt für Landwirtschaft überwacht. Die praktische Durchführung obliegt den Baumschulen, wobei die jährlichen Kontrollen durch Concerplant ausgeführt werden. Concerplant ist ein paritätisch zusammengesetzter Verein, dem einerseits die Baumschulen, andererseits die Obstwirtschaft angehören.

Zertifiziertes Pflanzenmaterial hat strenge Kriterien zu erfüllen

Die Zertifizierung von Obstgehölzen regelt die Obst- und Beerenobstpflanzgutverordnung 916.151.2 des WBF und wird in den Wegleitungen für die Baumschulbetriebe detailliert beschrieben.

Folgende Kriterien werden von Concerplant kontrolliert:

  • Bei der Produktion von zertifizierten Obstgehölzen müssen Vorschriften über den Mindestabstand zu gleichartigen Kulturen eingehalten werden.
  • Zertifizierte Obstgehölze müssen folgende Kriterien erfüllen:
    • Sortenecht
    • Frei von Quarantäneorganismen und Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen (GNQO)- gemeingefährliche Krankheiten
    • Frei von Virosen und Phytoplasmosen 
    • Einhaltung von Toleranzen bei Qualitätsorganismen wie Spinnmilben, Blattläusen, Schorf, Mehltau und anderen Schadorganismen
    • Einhaltung von Kriterien der äusseren Qualität, wie minimaler Stammdurchmesser oder eine minimale Höhe der Veredelungsstelle über Boden, gemäss den Qualitätsanforderungen von JardinSuisse

Die Produktion von Obstgehölz unter den Zertifizierungsvorgaben ermöglicht die Rückverfolgung von zertifizierten Obstp flanzen bis auf die Mutterpflanze im Nuklearstock.

Zertifiziertes Obstgehölz wird mit einer speziellen Etikette gekennzeichnet und in Verkehr gebracht.  

Baumschulen mit zertifiziertem Pflanzenmaterial werden regelmässig kontrolliert

  • Baumschulen, die zertifiziertes Obstgehölz produzieren, unterstehen einer regelmässigen Kontrolle durch die unabhängigen Kontrolleure von Concerplant.
  • Baumschulen, die zertifizierte Pflanzen produzieren, sind verpflichtet, über sämtliche Kulturmassnahmen Buch zu führen.
  • Die Zertifizierung ist freiwillig und steht allen interessierten Baumschulen offen. Betriebe, die Pflanzmaterial zertifizieren lassen wollen, können sich bei Concerplant anmelden. Sie werden über die kommenden Schritte bei der Einführung der Zertifizierung orientiert.
  • Die Kosten für die Zertifizierung sind von den Produzenten zu tragen.

Baumschulen von JardinSuisse haben wichtige Vorarbeiten geleistet

In den Jahren vor der Einführung der Zertifizierung haben die Obstunterlagenproduzenten im VSB (bis 2007 Verband Schweizerischer Baumschulen) die wichtigsten Unterlagentypen ausführlichen Virustests unterzogen. Sämtliche Tests verliefen erfolgreich. Bis im Jahr 2020 standen dem Schweizerischen Obstbau die wichtigsten Unterlagentypen mit dem Status 'zertifiziert’ zur Verfügung. Ab 2021 werden in der Schweiz keine zertifizierten Unterlagen mehr produziert, da diese zu wenig nachgefragt werden.

Von den Baumschulen wurden auch Obst-Reiserschnittgärten mit zertifizierten Edelreisern mit Status P2 aufgebaut. Sie sichern heute die Versorgung mit Reisermaterial und ersetzen seit 2004 den ehemaligen P1- und P2- Obst-Reiserschnittgarten der Agroscope Wädenswil in Grabs, SG und in Changins VD.

Stand der Zertifizierung

Aktuell sind drei Reiserschnittgärten zertifiziert. Eine Baumschule produziert überdies zertifiziertes Prunus -Saatgut. Bei der Produktion von Obstbäumen konnte sich die Zertifizierung leider nicht etablieren, weil die Nachfrage durch die Obstproduzenten fehlt.

Concerplant  Bahnhofstrasse 94  5000 Aarau                                 T 044 388 53 27                                                                                nfcncrplntch