Ausstellung von Pflanzenpässen

Pflanzenpass auf Etiketten

Ab 1.1.2020 sind alle Pflanzen und Pflanzenteile, die zum Anpflanzen bestimmt sind pflanzenpass-pflichtig. Der Pflanzenpass muss in Form einer Etikette ausgestellt werden. Der Inhalt muss deutlich lesbar, unveränderbar und dauerhaft sein sowie von allen anderen an der Ware angebrachten Informationen unterscheidbar sein. 

Der Pflanzenpass muss an der einzelnen Ware oder an der Handelseinheit angebracht werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Wird eine Handelseinheit in mehrere kleinere Handelseinheiten aufgeteilt, so muss der zugelassenen Betrieb für jede dieser Handelseinheiten einen neuen Pflanzenpass ausstellen. 

Zugelassene Betriebe sind verpflichtet den Gesundheitszustand ihrer Pflanzen regelmässig zu kontrollieren. Bevor ein Pflanzenpass ausgestellt wird muss die Ware mindestens visuell  untersucht werden. Dabei muss auch das Verpackungsmaterial miteinbezogen werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen aufgezeichnet und mindestens während drei Jahren aufbewahrt werden.

Muster-Vorlagen für Pflanzenpass-Etiketten ab 1.1.2020 aus PGesV-WBF-UVEK, Anhang 10, Art. 17

Der Pflanzenpass auf Etiketten enthält folgende Elemente: 

Muster Vorlage Pflanzenpass

Das Bundeslogo mit dem Schweizer Wappen in Farbe oder in Schwarz-Weiss. Dieses kann von der Webseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden.

Wortlaut:
Plant Passport oder
Pflanzenpass / Plant Passport oder
Passeport phytosanitaire / Plant Passport (weitere Amtssprachen sind freiwillig)

A Botanischer Name
B CH-Zulassungsnummer
C Rückverfolgbarkeitscode
D Ursprungsland

Botanischer Name - A

Bei den allermeisten Pflanzenarten genügt die Angabe der Gattung. Bei folgenden Pflanzen ist zusätzlich die Nennung der Art vorgeschrieben:

Zierpflanzen: Lavandula dentata, Olea europaea, Polygala myrtifolia, Pseudotsuga menziesii
Gemüsepflanzen: Diese entnehmen Sie bitte dem Anhang 11 der Pflanzengesundheitsverordnung-WBF-UVEK

Rückverfolgbarkeitscode - C

Der Rückverfolgbarkeitscode ist ein numerischer oder alphanumerischer Code mit dem die Sendung, die Partie oder die Handelseinheit zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit gekennzeichnet wird. Wie der Code zusammengestellt ist bleibt dem zugelassenen Betrieb überlassen. Möglich sind auch Strichcodes, QR-Codes, Hologramme, etc.

Für Pflanzen mit einem hohen phytosanitären Risiko ist der Aufdruck eines Rückverfolgbarkeitscodes obligatorisch. Hier finden Sie die Liste der Typen und Arten von Pflanzen auf die dies aktuell zutrifft.

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