Pflanzenpass im internationalen Handel

Die Europäische Union und die Schweiz bilden einen gemeinsamen phytosanitären Raum. Deshalb darf Pflanzenmaterial aufgrund des bilateralen Abkommens grundsätzlich frei zirkulieren.

Im Handel mit Staaten der Europäischen Union ist die Pflanzenpass-Etikette pro Handelseinheit das gültige Begleitdokument. Diese ersetzen die früher üblichen Pflanzenschutz-Zeugnisse bzw. Pflanzenpässe auf Rechnungen und Lieferscheinen. 

Im Handel mit Pflanzen ausserhalb der Europäischen Union (Drittländer) ist ein Pflanzengesundheits-Zeugnis erforderlich. Vor der Einfuhr in die Schweiz werden die Waren einer phytosanitären Kontrolle durch den Eidg. Pflanzenschutzdienst unterzogen.

Pflanzengesundheits-Zeugnisse für den Export ausserhalb der Europäischen Union (Drittländer) werden im Auftrag des Eidg. Pflanzenschutzdienst vom Agroscope Pflanzenschutzdienst und BAFU/WSL ausgestellt. Unter diesem Link gelangen Sie auf die Internetdatenbank zum Beantragen von Pflanzengesundheitszeugnissen: www.phytosanitarycertificate.ch

Achtung: Die Einfuhr von lebendem Pflanzenmaterial aus Nicht-EU-Ländern, auch im persönlichen Gepäck und auch für Kleinmengen, ohne Pflanzengesundheits-Zeugnis ist verboten.

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