Quarantäneorganismen

Was versteht man darunter?

Quarantäneorganismen

Unter Quarantäneorganismen versteht man Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge von potentieller wirtschaftlicher Bedeutung, die in der Schweiz nicht oder nur lokal auftreten.  

Mit Vorsorge- und Bekämpfungsmassnahmen soll die Einschleppung und Verbreitung verhindert werden.

Es ist von grösster Wichtigkeit, dass sich Quarantäneorganismen nicht in der natürlichen Vegetation ansiedeln, da diese sonst als ständige Infektionsherde für Kulturpflanzen dienen. Haben sich Quarantäneorganismen einmal etabliert, ist eine Ausrottung praktisch nicht mehr möglich, siehe .

Zugelassene Betriebe, die den Verdacht haben oder feststellen, dass Quarantäneorganismen auftreten, müssen dies so schnell wie möglich dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst melden.

Prioritäre Quarantäneorganismen

Prioritär behandelt werden besonders gefährliche Schadorganismen, die bei einer Einschleppung und Verbreitung grosse wirtschaftliche, soziale oder ökologischen Schäden anrichten können und deren Bekämpfung dadurch am dringendsten ist.

Beispiele für prioritär zu behandelnde Schadorganismen:

Schutzgebiet-Quarantäneorganismen

Dabei handelt es sich um Krankheitserreger oder Schädlinge, die in der Schweiz verbreitet sind, in bestimmten Gebieten jedoch nicht auftreten und dort ein hohes Schadpotenzial aufweisen. Sie besitzen nur in den für sie ausgeschiedenen Schutzgebieten den Status eines Quarantäneorganismus, nicht aber in der übrigen Schweiz. Ab dem 15.4.2022 wurde das Schutzgebiet für Feuerbrand (Erwinia amylovora) für den Kanton Wallis aufgehoben. Damit gibt es in der Schweiz gegenwärtig kein Schutzgebiet mehr.

Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen - GNQO

Dabei handelt es sich um Krankheitserreger oder Schädlinge, die in der Schweiz weit verbreitet sind und hauptsächlich über zum Anpflanzen bestimmte Wirtspflanzen verbreitet werden. Wegen ihrer Verbreitung erfüllen sie die Kriterien für einen Quarantäneorganismus nicht (mehr).

Da ihr Auftreten auf oder im Pflanzgut jedoch nicht annehmbare wirtschaftliche Folgen hätte, müssen phytosanitäre Massnahmen bezüglich des Vermehrungsmaterials ergriffen werden. Dies betrifft insbesondere die Baumschulen, deren Pflanzen frei von GNQO sein müssen, wenn sie in Verkehr gebracht werden sollen.

Beispiele für GNQO:

  • Feuerbrand (Erwinia amylovora)
  • Sharka
  • Rotbandkrankheit und Nadelbräune (Scirrhia pini und Scirrhia acicola)
  • Apfeltriebsucht (Apple proliferation phytoplasma)
  • Birnenverfall (Pear decline phytoplasma)

Befallsdynamik invasiver Organismen

Jeder invasive gebietsfremde Organismus kann verschiedene Phasen der Ausbreitung je nach Organismus und Situation durchlaufen. Dabei werden 5 Phasen unterschieden:

Befallsdynamik QO
  • Phase 0: Vorausschau, Forschung -> Potentielle neue Quarantäneorganismen identifizieren
  • Phase I: Prävention, Überwachung -> Einschleppung verhindern
  • Phase II: Tilgung -> Befallsfreiheit erreichen
  • Phase III: Eindämmung -> Verhinderung der weiteren Ausbreitung
  • Phase IV: Epidemische Phase, Organismus ist landesweit diffus etabliert -> Unterdrückung
  • Phase V: Latente Phase -> Bekämpfung, Schadensbegrenzung dem Einzelnen überlassen

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