Registrierung, Parzellenanmeldung und Kontrollen

Betriebsmeldepflicht und Pflanzenpasskontrolle

Betriebe, welche Pflanzen und Pflanzenteile, die zum Anpflanzen bestimmt sind produzieren und für berufliche und gewerbliche Zwecke Inverkehrbringen, müssen sich beim Bundesamt für Landwirtschaft registrieren und erhalten eine Pflanzenpass-Nummer. Diese Betriebe werden kontrolliert (visuelle Pflanzenpasskontrollen der Parzellen) und dürfen Waren mit einem Pflanzenpass auszeichnen.

Auch Betriebe, die mit Pflanzen handeln müssen sich beim Eidg. Pflanzenschutzdienst registrieren. Dies betrifft Betriebe, die Waren für die ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Pflanzenpass erforderlich ist, einführen oder in Verkehr bringen. 

Alle registrierten Betriebe erhalten vom Bundesamt für Landwirtschaft Informationen über pflanzengesundheitliche Bestimmungen und werden bei Ausbruch eines Quarantäneorganismus umgehend informiert.

Fragen diesbezüglich richten Sie bitte an: 

Bundesamt für Landwirtschaft 
Eidg. Pflanzenschutzdienst
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Tel.: 058 462 25 50
E-Mail: phytblwdmnch
www.pflanzengesundheit.ch

Beim BLW erhalten Sie ebenfalls das Formular 'Antrag auf Zulassung des Betriebes für die Ausstellung von Pflanzenpässen' oder hier: Antrag
Bitte schicken Sie Ihren Antrag an obige Adresse.

Bitte beachten Sie: 
Ein Betrieb wird nur zugelassen, wenn das Unternehmen über Systeme und Verfahren verfügt, die es ihm ermöglichen die Rückverfolgbarkeit der Waren sicherzustellen (PGesV Artikel 81).

Nach erfolgter Zulassung als Produktionsbetrieb ist es die Aufgabe von Concerplant die Pflanzenpasskontrolle zu organisieren und durchzuführen. Dabei liegt der Pflanzenpasskontrolle folgendes Ablaufschema zu Grunde:

Was:

Beschreibung:

Wann:

Registrierung

Registrierung beim Bundesamt für Landwirtschaft.

Einmalig:
Zugang zu CePa 

Parzellenanmeldung

Die zu kontrollierenden passpflichtigen Betriebe müssen die Parzellen, auf welchen passpflichtige Pflanzen stehen, für die Pflanzenpasskontrolle anmelden. Zu den passpflichtigen Quartieren gehören auch Unterlagen- und Edelreiserschnittgärten

Die Parzellenanmeldung erfolgt ab 2020 in der Informatikanwendung "CePa" des Bundesamts für Landwirtschaft BLW. Wenn Ihr Betrieb beim BLW registriert ist, erhalten Sie einen persönlichen Zugang in das System.

Definition Parzelle: Als Parzelle wird ein zusammenhängendes Quartier verstanden. Beispiel: Eine Baumschule an einem einzigen, zusammenhängenden Standort entspricht einer Parzelle. 

Jährlich bis Ende Mai

Pflanzenpasskontrollen

In den Betrieben erfolgen die Kontrollen durch die Kontrolleure von Concerplant. Dabei erfolgen die Kontrollen zu folgenden Zeitpunkten:



Fragaria, Rubus, Lycium barbarum (Goji Beeren)

Juni


Feuerbrand: allgemein

Juli/August/September


Erstkontrollen in Sicherheitszonen bezüglich Feuerbrand

Juli/August Ende


Kontrollen mit Schwergewicht Pyrus, Cydonia und Malus (Obstbaumschulen)

August bis Anfang


Zweitkontrollen in Sicherheitszonen bezüglich Feuerbrand.

September

Probenahmen im Verdachtsfall

Die Kontrolleure von Concerplant sind befugt bzw. verpflichtet, im Verdachtsfall Proben zu entnehmen. Die beprobten Pflanzen werden durch den Kontrolleur eindeutig zur Rückverfolgung markiert. Ist die Probe negativ, darf die Markierung erst nach Empfang einer schriftlichen Benachrichtigung durch das BLW (per E-Mail oder auf dem Postweg) entfernt werden. Ist die Probe positiv, wird die Parzelle mittels Verfügung des BLW gesperrt. Die Markierung darf nur von einem für die Sanierung zuständigen Behördenvertreter (EPSD) oder auf Anweisung eines Behördenvertreters entfernt werden.


Probenahmen besonders sensitiver Wirtspflanzen von Xylella fastidiosa

Ab 1. März 2018 (VpM-BLW SR 916.202.1) werden folgende besonders sensitive Wirtspflanzen, zusätzlich zu den visuellen Untersuchungen, systematisch durch die beauftrage Kontrollorganisation oder den Eidg. Pflanzenschutzdienst beprobt und auf den bakteriellen Erreger untersucht: 
Coffea, Lavandula dentata, Nerium oleander, Polygala myrtifolia, Prunus dulcis, Olea europaea


Zulassung der Betriebe

Nach erfolgreich bestandener Pflanzenpasskontrolle

September/Oktober

Sie erhalten hier weitere Informationen zur Anmeldung Ihrer Produktion (Pflanzen und Parzellen) mit der Informatikanwendung CePa des Bundesamts für Landwirtschaft sowie die aktuelle Liste der anmeldepflichtigen Pflanzen 

Concerplant  Bahnhofstrasse 94  5000 Aarau                                 T 044 388 53 27                                                                                nfcncrplntch