Achtung: Ab dem 15.4.2022 gibt es in der Schweiz kein Schutzgebiet für Feuerbrand mehr. Feuerbrandwirtspflanzen dürfen in alle Kantone mit einem gewöhnlichen Pflanzenpass verbracht werden. Für Lieferungen in Schutzgebiete der EU müssen die geltenden Bestimmungen beachtet werden.
Informationen erhalten Sie ebenfalls unter: www.feuerbrand.ch.
Für eine Lieferung in ein so genanntes Schutzgebiet in Bezug auf Feuerbrand, muss ein so genannter Schutzgebiet-Pflanzenpass ausgestellt werden. Der Schutzgebiet Pflanzenpass unterscheidet sich durch den zusätzlichen Aufdruck des Schadorganismus vom normalen Pflanzenpass. Dabei ist folgendes zu beachten:
Weitere Details entnehmen Sie der Richtlinie Nr. 3 des BLW "Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand (Erwinia amylovora)", in Kraft seit 15.4.2022.
Muster eines Schutzgebiet Pflanzenpasses:
Sicherheitszonen für Feuerbrand
Sicherheitszonen sind spezielle Zonen (mind. 50 km²) um Baumschulen im Nicht-Schutzgebiet, die als frei von Feuerbrand gelten und einer erhöhten Überwachung unterstehen. Bei Beantragung einer Sicherheitszone findet zusätzlich zur ordentlichen Pflanzenpasskontrolle, im August/September auf den betreffenden Parzellen eine 2. Kontrolle, sowie eine Umgebungskontrolle im Umkreis von 500m um diese Parzellen, statt. Wird in solchen Parzellen oder in ihrer Umgebung Feuerbrand festgestellt, wird der Status Sicherheitszone mindestens bis Ende der Vegetationsperiode des folgenden Jahres entzogen. Merkblatt Nr. 9 des BLW, Sicherheitszonen bezüglich Feuerbrand
Die Ausscheidung einer Sicherheitszone für Feuerbrand muss bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Die für eine Sicherheitszone in Frage kommenden Parzellen müssen 2 Vegetationsperioden vor deren Anerkennung (vor-) angemeldet werden (=Vorankündigung). Ein Jahr nach der Vorankündigung - d.h. vor Beginn der Vegetationsperiode ist die Anmeldung zu bestätigen (=Antrag). Der Antrag erfolgt über die Informatikanwendung "CePa" des Bundesamts für Landwirtschaft.
Die zuständigen Behörden von Bund und Kanton beurteilen den Antrag und fällen bis Mitte Juni einen Vorentscheid. Der definitive Entscheid wird erst nach erfolgten Pflanzenpasskontrollen und nachgewiesener Feuerbrandfreiheit während zwei Vegetationsperioden durch die Behörden des Bundes mitgeteilt.
Für Exportanforderungen wende man sich an den Eidg. Pflanzenschutzdienst.
Das Feuerbrand-Bakterium kann in der Schweiz nicht mehr getilgt werden. Daher wird man mit dem Feuerbrand leben müssen.
Damit eine wirtschaftliche Kernobstproduktion weiterhin möglich ist, braucht es eine Fokussierung auf Feuerbrand-Schutzgebiete und Gebiete mit geringer Prävalenz sowie die Umsetzung begleitender Massnahmen. In einem Gebiet mit geringer Prävalenz wird die Häufigkeit des Auftretens von Feuerbrand auf Wirtspflanzen (Prävalenz) gering gehalten. Die Kantonalen Pflanzenschutzdienste bestimmen diese Gebiete in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft. Für Gebiete mit geringer Prävalenz sind Baumschulen, Erwerbsobstanlagen und wertvolle Wirtspflanzenbestände prädestiniert.
Zu einem wirksamen Feuerbrand-Management gehören:
Merkblatt der Forschungsanstalt Agroscope: Bausteine des erfolgreichen Feuerbrand-Managements - Hygiene, Überwachung, Sanierung
Concerplant Bahnhofstrasse 94 5000 Aarau T 044 388 53 27 nfcncrplntch