Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die Anforderungen, die bei der Zertifizierung zu erfüllen sind.
Die Wahl der Anbautechniken ist dem Vermehrer überlassen. Er trägt grundsätzlich die Verantwortung.
Bei der Wahl der Vermehrungsparzellen ist auf eine gute Bodenqualität und auf die Vorkulturen zu achten. Werden Prunus gepflanzt, so sind nematologische Untersuchungen vorzunehmen, um ein Vorhandensein von virusübertragenden Nematoden auschliessen zu können.
Ferner sind Abstandsvorschriften zu beachten, einerseits zu Vermehrungsmaterial einer tieferen Kategorie, andererseits zu Obstgehölzen in Produktion sowie zu Wirtspflanzen der Sharka und des Feuerbrandes:
Apfel, Birne, Quitte | Aprikose, Kirsche, Sauerkirsche, Zwetschge/Pflaume, Pfirsich | |||
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Vermehrungsmaterial minderer Kategorie | Obstbäume in Produktion | Vermehrungsmaterial minderer Kategorie | Obstbäume in Produktion | |
von Unterlagen
| 10 m | 50 m |
| 100 m |
von Edelreisern
| 300 m | 300 m |
| 300 m |
von zertifiziertem Pflanzgut |
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von Wirtspflanzen von Quarantäneorganismen | 250 m: In diesem Gebiet dürfen keine neuen Wirtspflanzen des Feuerbrandes und der Sharka mehr gepflanzt werden. Vorhandene Pflanzen sind wenn möglich zu entfernen. |
Es muss Herkunftsmaterial verwendet werden, welches der Kategorie der zu produzierenden Gehölze entspricht. Der Produzent muss die Herkunft belegen können.
Ausgangsmaterial der gleichen Sorte bzw. Unterlage und Herkunft bildet einen Posten. Diese Posten sind in der Produktion konsequent zu trennen und für den Verkauf entsprechend zu markieren. Die Nummerierung der Posten erfolgt nach klar definierten Regeln. (Siehe Wegleitung Nr. 20 für die Postennummerierung von zertifiziertem Material.)
Die Parzellen sind regelmässigen Pflanzenschutzkontrollen zu unterziehen. Schadorganismen sind zu bekämpfen, bevor Toleranzschwellen überschritten werden. Das Auftreten von Quarantäneorganismen ist den Behörden zu melden.
Vermehrungsparzellen sind in der Informatikanwendung "CePa" des Bundesamts für Landwirtschaft anzumelden. Verschiedene Unterlagen wie Parzellenpläne, Pflanzenlisten oder die Resultate nematologischer Untersuchungen sind erforderlich. Zu einem späteren Zeitpunkt sind gegebenenfalls Veredlungspläne beizubringen.
Parzellen und Pflanzenmaterial werden mindestens einmal jährlich einer Kontrolle unterzogen. Diese Kontrollen umfassen:
Eine Parzelle, welche die Anforderungen erfüllt, wird registriert. Die Registrierung ist für eine limitierte Zeit gültig, nämlich:
Concerplant Bahnhofstrasse 94 5000 Aarau T 044 388 53 27 nfcncrplntch