Die zum Verkauf bestimmten zertifizierten Pflanzen sind mit einer speziellen Etikette zu versehen. Die Etikette muss unverwischbar gedruckt, deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle angebracht sein. Zulässig ist die Etikettierung von Einzelpflanzen bzw. 5er und 10er Bunden (1 Etikette pro Pflanze bzw. pro Bund).
Die Zertifizierungs-Etikette ist immer mit dem Pflanzenpass kombiniert. Da die amtliche Etikette für die Zertifizierung bereits die nötigen Informationen, wie z.B. für die Rückverfolgbarkeit der Ware enthält, wird der Pflanzenpass-Teil (Buchstaben A-D) nicht aufgeführt.
Die Qualitätskontrollen von Concerplant garantieren Ihnen
Die Anforderungen an die Etikettierung sind in der Obst- und Beerenobstpflanzgutverordnung des WBF (SR 916.151.2) festgelegt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Nr. 23 "Ausstellung von kombinierten Pflanzenpässen mit amtlichen Zertifizierungsetiketten für Vermehrungsmaterial von Obstgehölzen" des Bundesamts für Landwirtschaft.
Muster einer kombinierten Etikette für den Pflanzenpass und für zertifiziertes Material (Jungpflanzen).
Wenn Sie Edelreiser aus einem Nuklearstock beziehen sehen die Etiketten wie folgt aus:
Muster einer Etikette für Vorstufen-Material des Nuklearstocks von Agroscope
Zum Verkauf zugelassen sind etikettierte Pflanzen sowie 5er und 10er Bunde.
Die Kosten für die Zertifizierung hat der Vermehrer zu tragen.
Zusatzkosten wegen unterlassenen Meldungen, fehlender Vorbereitung der Kontrollen etc. werden in Rechnung gestellt.
Steinobst kann nachveredelt werden, unter der Voraussetzung, dass das Reisermaterial vom gleichen Posten stammt.
Schlafende Augen gelten nicht als zertifiziertes Pflanzgut mit Ausnahme von Schlafenden Augen für die Produktion von Knip-Bäumen. (Siehe Wegleitung 10)
Betriebe mit zertifiziertem Pflanzenmaterial
Concerplant Bahnhofstrasse 94 5000 Aarau T 044 388 53 27 nfcncrplntch