Etikettierung

Die zum Verkauf bestimmten zertifizierten Pflanzen sind mit einer speziellen Etikette zu versehen. Die Etikette muss unverwischbar gedruckt, deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle angebracht sein. Zulässig ist die Etikettierung von Einzelpflanzen bzw. 5er und 10er Bunden (1 Etikette pro Pflanze bzw. pro Bund).
Die Zertifizierungs-Etikette ist immer mit dem Pflanzenpass kombiniert. Da die amtliche Etikette für die Zertifizierung bereits die nötigen Informationen, wie z.B. für die Rückverfolgbarkeit der Ware enthält, wird der Pflanzenpass-Teil (Buchstaben A-D) nicht aufgeführt.

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Etikettendruck durch Produzenten, zertifiziertes Material

Die Anforderungen an die Etikettierung sind in der Obst- und Beerenobstpflanzgutverordnung des WBF (SR 916.151.2) festgelegt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Nr. 23 "Ausstellung von kombinierten Pflanzenpässen mit amtlichen Zertifizierungsetiketten für Vermehrungsmaterial von Obstgehölzen" des Bundesamts für Landwirtschaft.

Muster einer kombinierten Etikette für den Pflanzenpass und für zertifiziertes Material (Jungpflanzen).

Etikette_Zert Jungpflanzen

Etiketten Vorstufen-Material Nuklearstock

Wenn Sie Edelreiser aus einem Nuklearstock beziehen sehen die Etiketten wie folgt aus:
Muster einer Etikette für Vorstufen-Material des Nuklearstocks von Agroscope

Etikett Vorstufenmaterial Nuklearstock

Zulassung zum Verkauf

Zum Verkauf zugelassen sind etikettierte Pflanzen sowie 5er und 10er Bunde.

Kosten

Die Kosten für die Zertifizierung hat der Vermehrer zu tragen. 
Zusatzkosten wegen unterlassenen Meldungen, fehlender Vorbereitung der Kontrollen etc. werden in Rechnung gestellt.

Nachveredlung von Steinobst

Steinobst kann nachveredelt werden, unter der Voraussetzung, dass das Reisermaterial vom gleichen Posten stammt.

Schlafende Augen

Schlafende Augen gelten nicht als zertifiziertes Pflanzgut mit Ausnahme von Schlafenden Augen für die Produktion von Knip-Bäumen. (Siehe Wegleitung 10)

mit zertifiziertem Pflanzenmaterial

Concerplant  Bahnhofstrasse 94  5000 Aarau                                 T 044 388 53 27                                                                                nfcncrplntch