Die zum Verkauf bestimmten zertifizierten Pflanzen sind mit einer speziellen Etikette zu versehen. Zulässig ist die Etikettierung von Einzelpflanzen bzw. 5er und 10er Bunden (1 Etikette pro Pflanze bzw. pro Bund).
Die Etikette gibt Auskunft über die wichtigsten Elemente der Zertifizierung. Zertifizierte Obstgehölze sind obligatorisch zu etikettieren.
Die Qualitätskontrollen von Concerplant garantieren Ihnen ...
Muster einer kombinierten Etikette für den Pflanzenpass und für zertifiziertes Material (Jungpflanzen) mit Zusatz für eine Lieferung in ein Schutzgebiet für Feuerbrand Erwinia amylovora.
Farbe: Blue (RGB: 153, 153, 255)
Wenn Sie Edelreiser aus einem Nuklearstock beziehen sehen die Etiketten wie folgt aus:
(Muster einer Etikette für Vorstufen-Material des Nuklearstocks von Agroscope)
Zum Verkauf zugelassen sind etikettierte Pflanzen sowie 5er und 10er Bunde.
Die Kosten für die Zertifizierung hat der Vermehrer zu tragen.
Zusatzkosten wegen unterlassenen Meldungen, fehlender Vorbereitung der Kontrollen etc. werden in Rechnung gestellt.
Steinobst kann nachveredelt werden, unter der Voraussetzung, dass das Reisermaterial vom gleichen Posten stammt.
Schlafende Augen gelten nicht als zertifiziertes Pflanzgut mit Ausnahme von Schlafenden Augen für die Produktion von Knip-Bäumen. (Siehe Wegleitung 10)
Betriebe mit zertifiziertem Pflanzenmaterial
Concerplant Bahnhofstrasse 94 5000 Aarau T 044 388 53 27 F 044 388 53 40 nfcncrplntch